Gefahrgüter:
Alle Fährgesellschaften besitzen alle notwendigen Zertifikate, um gefährliche Güter gemäß
IMDG-Vorschriften zu transportieren.
Wenn Ihr Lkw gefährliche Güter transportiert, ist eine Faxbenachrichtigung an unser
Reservierungsbüro für Frachten erforderlich. Es muss folgende Informationen erhalten:
UNITED NATIONS NUMBER OF CARGO (UNITED NATIONS NUMBER OF SUBSTANCE)
Das Formular der "Gefahrgutserklärung" muss einen Tag vor Abfahrt per Fax an das zuständige
Reservierungsbüro der jeweiligen Gesellschaft gesendet werden, um alle notwendigen
Formalitäten rechtzeitig mit den zuständigen Behörden klären zu können.
Für den Transport von gefährlichen Gütern wird ein Zuschlag gemäß den offiziellen Cargo-Tarifen
der jeweiligen Gesellschaft erhoben.
Außergewöhnliche Ladung:
Die Frachtabteilung der Zentralen von den Fährgesellschaften, müssen rechtzeitig über den
Transport von außergewöhnlicher Ladung informiert werden.
Eine Transporteinheit gilt als außergewöhnlich, wenn:
a) die Gesamthöhe 4 Meter übersteigt,
b) die Gesamtbreite 2,6 Meter übersteigt,
c) das maximale Gewicht pro Achse mehr als 12 Tonnen beträgt,
d) das Gesamtgewicht inkl. seiner Ladung 40 Tonnen übersteigt.
Baumaschinen, Landwirtschaftliche maschinen und sonstige Kettenfahrzeuge können nur
auf Anhängern transportiert werden.
Der Fährpreis richtet sich nach Abmessungen und Gewicht der Einheit und wird bei Anfrage
gesondert vereinbart, welches per Fax zur Frachtabteilung der Fährefirma geschickt werden muss.
Die Fährgesellschaften behalten sich das Recht vor, den Transport gefährlicher Güter oder
außergewöhnlicher Ladung abzulehnen, wenn der Fahrer nicht alle notwendigen Vorkehrungen
für den Transport des Lkw getroffen hat, und wenn der Lkw eine Gefahr für die Allgemeinheit oder
die Sicherheit und Stabilität des Schiffes darstellt. |